Grundlagen Aktien

 

Mit dem Kauf einer Aktie erwirbt ein Investor einen festgelegten Anteil an einem Unternehmen bzw. einer Aktiengesellschaft. Dies geht einher mit entsprechenden Rechten und Pflichten. Zu den Rechten zählen beispielsweise das Recht auf eine Gewinnbeteiligung oder ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung.

 

Der Anleger wird de facto Teilhaber an dem betreffenden Unternehmen: er ist Anteilseigner, sprich er besitzt einen Anteil des Unternehmens (= Wert der im Besitz befindlichen Aktien dividiert durch die gesamte Marktkapitalisierung der Aktiengesellschaft). Das unterscheidet ihn signifikant vom Käufer einer Unternehmensanleihe, da letzterer nicht Besitzer eines Anteilsscheines ist, sondern vielmehr als Gläubiger respektive Kreditgeber des Unternehmens fungiert.

 


Hintergrund

 

Für Unternehmen findet sich das Motiv für die Aktienausgabe (=Emission) in der Möglichkeit, frisches Kapital aufzunehmen. Sei es bspw. um zukunftsträchtige Investitionen zu tätigen, Kreditlinien zu bedienen, Übernahmen zu stemmen usw. Ziel ist also die Finanzierung weiteren Unternehmenswachstums und damit die Steigerung von Umsatz und Gewinn.

 

Für einen Aktionär eröffnen sich wiederum zwei potentielle Ertragsquellen, von denen er sich Profite erhoffen kann. Auf der einen Seite eine Gewinnbeteiligung, sprich die Ausschüttung von Dividenden und auf der anderen Seite die Aussicht auf Kursgewinne vor dem Hintergrund steigender Aktiennotierungen. Da jedoch weder Kursgewinne noch Dividenden garantiert sind, werden Aktien zu den sogenannten Risikopapieren gezählt.

 

An dieser Stelle sei deswegen nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Börsenhandel, sprich der Handel an den Finanzmärkten, neben der Chance auf Gewinne immer auch ein Verlustrisiko birgt. Dies gilt natürlich auch für eine Kapitalanlage in Aktien. Neben einer nüchternen Analyse des einzugehenden Investments stellen vor diesem Hintergrund konsequentes Risk- & Money-Management Vorrausetzung und Fundament für den langfristigen Handelserfolg dar.

 


Ausgestaltung

 

Hinsichtlich der Kategorisierung respektive Typologie von Aktien gibt es eine Vielfalt von Ausgestaltungsformen. Bei der Ausgabe durch das Unternehmen kann dabei grundsätzlich eine Differenzierung zwischen der Übertragbarkeit, den Rechten und der Form der betreffenden Aktien erfolgen. Auch wenn diese für Investoren und /oder Trader, die sich die Aktien lediglich ins Depot legen wollen und vor diesem Hintergrund primär am Investment, sprich an der Performance und ggfs. auch an Dividenden interessiert sind, keine große Rolle spielt, soll hier der Vollständigkeit halber näher darauf eingegangen werden.

 

Vor diesem Hintergrund rücken insbesondere die Aktionärsrechte in den Blickpunkt, da wie gesagt die Form einer Aktie für die Vermögensanlage letztlich keine große Relevanz besitzt. Betreffende Rechte werden im Aktiengesetz und ggfs. in der Satzung des jeweiligen Unternehmens geregelt. In diesem Kontext wird zwischen sog. Vermögens- und Verwaltungsrechten unterschieden.

 

 

Stammaktien vs. Vorzugsaktien

 

Stämme

 

Die Stammaktie ist der Klassiker unter den Aktien und kommt mit Abstand am häufigsten vor. Stammaktionäre sind Miteigentümer des Unternehmens und besitzen ein Teilnahmerecht an sowie ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Dabei gilt i.d.R. ein Stimmrecht pro Aktie. Je mehr Aktien also im eigenen Besitz sind, desto größeren Einfluss kann auf das betreffende Unternehmen genommen werden. Dies ist insbesondere für institutionelle Anleger wie Banken, Fonds oder Beteiligungsgesellschaften interessant, die zu diesem Zwecke große Aktienanteile erwerben, um mit den resultierende Stimmrechten in ihrem Sinne Einfluss nehmen zu können.

 

Zum Einsatz kommt die Stimme bspw. bei der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, der Verwendung des Gewinns, einer Bestellung in den Aufsichtsrat oder der Entscheidung über eine Kapitalerhöhung. Zu den Rechten gehört auch das Auskunftsrecht gegenüber dem Unternehmen, bspw. um Informationen über rechtliche und geschäftliche Angelegenheiten der Aktiengesellschaft zu erhalten.

 

Vorzüge

 

Besitzer von Vorzugsaktien genießen ebenfalls ein Auskunftsrecht sowie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung. Inhaber von Vorzügen sind ebenfalls Miteigentümer der betreffenden Aktiengesellschaft, jedoch garantieren diese Titel kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Auf der anderen Seite fällt die Dividendenrendite mitunter deutlich höher aus. Bei einer Unternehmensliquidation werden zudem die Ansprüche von Vorzugsaktieninhabern vor den Besitzern von Stammaktien befriedigt.

 

Zunächst scheint das fehlende Stimmrecht für den Otto-Normal-Anleger keine große Bedeutung zu besitzen, da der Einfluss auf Hauptversammlungen angesichts einer verhältnismäßig geringen Unternehmensbeteiligung eher marginal ausfällt. Bei Übernahmekämpfen um ein Unternehmen werden jedoch nachvollziehbarerweise primär Stammaktien, sprich Aktien mit Stimmrecht nachgefragt. In derartigen Szenarien kann sich dann die Performance von Vorzügen signifikant von der Kursentwicklung der Stämme unterscheiden. Für Unternehmen haben Vorzugsaktien wiederum den Vorteil, dass sie weniger Stimmrechte ausgeben müssen und daher weitestgehend die Kontrolle bei Unternehmensentscheidungen behalten.

 

Teilnahme-, Auskunfts- und Stimmrecht gehören zu den sogenannten Verwaltungsrechten.

 


Inhaberaktien vs. Namensaktien

 

Inhaberaktien

 

Inhaberaktien beinhalten ein sogenanntes Übertragungsrecht. Das heißt die sich aus der Aktie ergebenden Rechte und Pflichten werden bei Veräußerung auf den betreffenden Käufer und somit neuen Besitzer übertragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Stamm- oder Vorzugsaktie handelt. Die Aktie lautet in jedem Fall auf den jeweiligen Aktionär. Er ist Inhaber und Besitzer zugleich. Der Name ist der Aktiengesellschaft jedoch nicht bekannt. Der Aktionär ist in keinem Register verzeichnet, womit er auch dem Unternehmen gegenüber anonym ist. Der Inhaberwechsel einer Aktie kann also jederzeit ohne Wissen und Einflussmöglichkeiten des Unternehmens erfolgen. Vor diesem Hintergrund werden dem Aktionär bspw. auch Termin und Einladung zur Hauptversammlung  nicht seitens der Aktiengesellschaft, sondern indirekt durch die jeweilige Depotbank mitgeteilt.

 

Namensaktien

 

Die Besitzer einer Namensaktie ist der Aktiengesellschaft dagegen bekannt. Die Kommunikation erfolgt nicht mehr über die Depotbank, sondern unmittelbar zwischen Unternehmen und Aktionär. Für den Käufer gilt es seinen Namen nebst Adresse in das Aktienregister des Unternehmens einzutragen. Nur in diesem Fall ist er sowohl dividenden- als auch stimmberechtigt. In der Folge hat das Unternehmen genaue Kenntnis über die betreffenden Wertpapierinhaber sowie die Anzahl an Aktien, die sich in ihrem Besitz befinden. Eine ungewöhnliche Veränderung der Aktionärsstruktur (Stichwort: feindliche Übernahme) bleibt dem betreffenden Unternehmen also nicht verborgen.

 

Vinkulierte Namensaktien

 

Zum Schutz vor derartigen Übernahmen wurde als Sonderform der Namensaktie die sog. vinkulierte Namensaktie entwickelt. Dabei handelt es sich um eine Aktie ohne Übertragungsrecht. Der Verkauf dieser Aktiengattung inklusive der Übertragung eines Stimmrechts ist nur unter Vorbehalt respektive Zustimmung des Unternehmens möglich. Zwar kann die Aktiengesellschaft den Wechsel der Aktie auf einen neuen Besitzer nicht verhindern, wohl aber die Übertragung des Stimmrechts. Der neue Aktienbesitzer ist in der Folge also Aktionär des Unternehmens, besitzt aber im Falle des Vetos durch die Gesellschaft kein Stimmrecht mehr.

 


Nennwertaktien vs. Stückaktien

 

Abhängig von der Anteilsform am Grundkapital eines Unternehmens lassen sich wiederum zwei weitere Aktiengattungen unterscheiden: Nennwert- und Stückaktien. Um welche Ausprägung es sich konkret handelt, findet sich in der Satzung der betreffenden Aktiengesellschaft. Im Übrigen kann ein Unternehmen, das Nennwertaktien emittiert, parallel keine Stückaktien führen. Es muss sich also für eine der beiden Aktienarten entscheiden.

 

Nennwertaktien

 

Bei Nennwertaktien wird der Anteil am Grundkapital über einen bestimmten Wert festgelegt. Der Mindestbetrag beziffert sich laut Aktiengesetz auf einen Euro, kann aber natürlich wesentlich höher notieren. Der Nennwert spiegelt also letztlich den Anteil am Grundkapital des Unternehmens. Während der Nennwert einer Aktie stets konstant ausfällt, kann der korrelierende Kurswert an der Börse jederzeit variieren. Dies erfolgt wie gehabt  in Abhängigkeit davon, wie sich Angebot und Nachfrage auf den Aktienkurs auswirken. Heutzutage sind Nennwertaktien kaum noch existent, da sie mit Einführung des Euros zum großen Teil in Stückaktien umgewandelt wurden.

 

Stückaktien

 

Usus sind also die Stückaktien (= nennwertlose Aktien oder Quotenaktien). Ihre Einführung erfolgte hierzulande im Jahr 1998, um die jeweilige nationale Währungsumstellung von Nennwertaktien auf das nun in Euro lautende Grundkapital der Unternehmen leichter umsetzen zu können. Gewissermaßen erfolgte eine Umwandlung nebst Angleichung  von Nennwertaktien zu Stückaktien. Anders als bei Nennwertaktien wird Stückaktien kein fixer bzw. festgelegter Wert zugeordnet, sondern ein prozentualer Anteil am Grundkapital der jeweiligen Aktiengesellschaft. Dieser ist dann für jede Aktie identisch.

 


Junge Aktien vs. alte Aktien

 

Werden bei einer Kapitalerhöhung über den alten Aktienbestand (= alte Aktien) hinaus neue Aktien durch das Unternehmen emittiert, werden diese im ersten Jahr als sog. junge Aktien bezeichnet. Den Besitzern alter Aktien kann vor diesem Hintergrund ein Bezugsrecht eingeräumt werden. Dieses ermöglicht den Altaktionären den Erwerb der neu ausgegebenen jungen Aktien zu einem Vorzugspreis. Auf diese Weise werden die Eigentumsverhältnisse gewahrt werden und die durch Verwässerung entstehenden Vermögensnachteile  kompensiert. Besagte Bezugsrechte haben i.d.R. eine Frist von 2 Wochen und können ebenfalls an der Börse gehandelt werden.

 

Das Bezugsrecht gehört zu den sogenannten Vermögensrechten. In diese Kategorie gehört auch der Anspruch auf Dividende bzw. Gewinnbeteiligung.

 


Aktienhandel

 

Während in alten Zeiten der Aktien- bzw. Wertpapierhandel noch via physischem Wechsel von statten ging – deswegen auch der Name Wertpapier, da die Aktie aus einer Urkunde mit den entsprechend verbrieften Rechten am Unternehmen bestand – wird der Austausch heutzutage auf elektronischer Basis abgewickelt. Jeder Unternehmensaktie wird dabei eine unverwechselbare Nummer zugeordnet: die sog. WKN = Wertpapierkennnummer oder alternativ auch die ISIN als international etablierte Kennziffer).

 

Der Handel, sprich der Kauf und Verkauf von Wertpapieren, wird an der Börse vollzogen. Hier treffen Nachfrage und Angebot zusammen und beeinflussen und bewegen den Wertpapierpreis. Übertrifft die Nachfrage das Angebot steigt der Aktienkurs  und vice versa. Unterschieden wird zwischen echten Börsen (= Parketthandel), den sog. Präsenzbörsen wie bspw. die Frankfurter Börse (= Parketthandel) in Deutschland oder die amerikanische New York Stock Exchange (NYSE) an der Wallstreet und den elektronischen Börsen wie bspw. Xetra in Deutschland oder Nasdaq in den USA.

 

Kommt es zum konkreten Handel an einer jeweiligen Börse, besteht der Aktienkurs, aber auch jeder andere Kurs eines an einer Börse gehandelten Basiswertes, immer aus zwei Notierungen. Zum einen dem Geld- bzw. Verkaufskurs und zum anderen dem Brief- bzw. Kaufkurs. Die preisliche Differenz bzw. Spanne dazwischen wird Spread genannt und ist das was, die Börse als Preis für ihre Dienstleistung einfordert. Dabei korreliert der Spread mit der Liquidität des betreffenden Unternehmens. Aktiengesellschaften mit einer hohen Marktkapitalisierung und hohen Börsenumsätzen besitzen eine entsprechend niedrige Spanne, während nicht so liquide Titel wie bspw. kleiner Nebenwerte aus den hinteren Reihen einen umso höheren Spread ausweisen können. Die Kommission respektive Provision, die es als Kostenfaktor ebenfalls zu berücksichtigen gilt, geht derweil an die Bank oder den Broker für seine Makler- und Mittlerfunktion zwischen Investor und der betreffenden Börse.

 


Aktienindizes

 

Zur besseren Orientierung, was die Entwicklung bspw. geographischer Aktienmärkte oder von Unternehmensbranchen angeht, werden börsennotierte Firmen in sogenannten Aktienindizes zusammengefasst. So gibt es bspw. Aktienindizes, welche die Aktienmärkte einzelner Länder (z.b. DAX, Dow Jones, Nikkei) repräsentieren oder nationale Branchenindizes, die explizit bspw. Banken und Finanzdienstleister oder aber ausschließlich Pharmawerte beinhalten.

 

Auch diese Indizes können wiederum via Funds, ETFs, Futures, Optionen, Zertifikaten und anderen derivativen Finanzinstrumenten gehandelt werden. Diese Investmentvehikel sind jedoch ungleich komplexer als der klassische Aktienhandel, sind in diesem Tutrial auch nicht das Thema und würden hier den Rahmen sprengen. Zum Abschluss schauen wir uns deswegen stellvertretend eine Auswahl  der bekanntesten Aktienindizes etwas genauer an:

 

DAX

 

Der DAX (Deutscher Aktien Index) ist der bedeutendste deutsche Aktienindex. Als Leitindex misst er die Wertentwicklung der 30 größten und – bezogen auf die Streubesitz-Marktkapitalisierung – liquidesten Unternehmen des deutschen Aktienmarktes und repräsentiert rund 80 Prozent der Marktkapitalisierung börsennotierter Aktiengesellschaften in Deutschland. Die im DAX enthaltenen Unternehmen sind im Prime Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Der Index basiert dabei auf Handelsdaten des elektronischen Handelssystems Xetra. Das Frankfurter Kursbarometer wird sowohl als Performance- als auch als Kursindex veröffentlicht. Beim Performance-Index werden die Dividenden der im DAX enthaltenen Unternehmen rechnerisch reinvestiert; beim Kursindex bleiben sie dagegen unberücksichtigt. Umgangssprachlich ist mit dem DAX jedoch stets der Performance-Index gemeint.

 

S&P500

 

Der S&P 500 (Standard & Poor’s 500) ist ein Aktienindex, der die Anteilscheine von 500 der größten börsennotierten US-amerikanischen Unternehmen umfasst. Der Leitindex ist nach der Marktkapitalisierung gewichtet und gehört zu den bedeutsamsten Aktienindizes der Welt. Das Kursbarometer wird zwar in verschiedenen Versionen berechnet, wobei aber nahezu ausschließlich der Kursindex berücksichtigt wird. Der klassische S&P 500 enthält also keine Dividendenzahlungen und Bezugsrechtserlöse. Als Indexbasis dienen 500 ausgewählte Kursnotierungen von Aktiengesellschaften, die an der New York Stock Exchange (NYSE), der NYSE Amex (früher American Stock Exchange) und der NASDAQ gehandelt werden. Der S&P 500 spiegelt deren Wertentwicklung wider und gilt daher als Indikator für die Entwicklung des gesamten US-amerikanischen Aktienmarktes. Er repräsentiert rund 75 Prozent der US-amerikanischen Börsenkapitalisierung.

 

Nikkei

 

Der Nikkei 225 stellt den japanischen Leitindex und zugleich den bedeutendsten Aktienindex innerhalb Asiens dar. Er bildet die preisliche Entwicklung an der Tokioter Börse ab und basiert auf Kursen von 225 dort gehandelten Aktiengesellschaften. Der Nikkei 225 ist ein preisgewichteter Kursindex, d. h. die Kursermittlung erfolgt ohne Berücksichtigung von Dividenden, Bezugsrechten und Sonderzahlungen. Einmal jährlich kommt es zur Überprüfung, welche Unternehmen ausscheiden haben bzw. neu aufgenommen werden.

 

MSCI Emerging Markets

 

Beim MSCI Emerging Markets Index handelt es sich um einen Aktienindex, der anhand von knapp 850 Aktienwerten die Börsentendenz der wichtigsten Schwellenländer reflektiert. Das Kursbarometer wird von dem US-amerikanischen Finanzdienstleister MSCI publiziert und beinhaltet 845 Aktien aus 24 Staaten, die MSCI zu den Schwellenländern rechnet. Titel aus der Volksrepublik China dominieren vor diesem Hintergrund mit einem Anteil von 32 Prozent.

 

MSCI World

 

Der MSCI World ist ein Aktienindex, der die Entwicklung von über 1.600 Aktien aus 23 Industrieländern widerspiegelt. Er gilt als einer der wichtigsten Aktienindizes weltweit und wird vom US-amerikanischen Finanzdienstleister MSCI veröffentlicht. Die enthaltenen Aktiengesellschaften werden nach ihrer jeweiligen Marktkapitalisierung gewichtet. Der Index enthält 1.644 Aktien aus 23 Staaten, die MSCI zu den Industrieländern rechnet. Aufgrund der Dominanz der US-Börsen an der weltweiten Marktkapitalisierung sind die USA mit einem Anteil von rund 60 Prozent das mit Abstand wichtigste Land im Index. Entsprechend stark korreliert der Indexstand mit der Entwicklung des amerikanischen Aktienmarktes. Aktien aus Schwellenländern (Emerging Markets) oder mit geringer Marktkapitalisierung (Small Caps) werden dagegen nicht berücksichtigt.

 


Disclaimer:

 

Die Inhalte dieses Beitrages dienen lediglich der allgemeinen Information. Sie stellen keine unabhängige Finanzanalyse und keine Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie sollten nicht als maßgebliche Entscheidungsgrundlage für eine Anlageentscheidung herangezogen werden. Die Inhalte sind niemals dahingehend zu verstehen, dass Emden Research den Erwerb oder die Veräußerung bestimmter Finanzinstrumente, einen bestimmten Zeitpunkt für eine Anlageentscheidung oder eine bestimmte Anlagestrategie für eine bestimmte Person empfiehlt oder für geeignet hält. Insbesondere berücksichtigen die Inhalte nicht die individuellen Anlageziele oder finanziellen Umstände des einzelnen Investors. Die in den Inhalten wiedergegebenen Bewertungen, Schätzungen und Prognosen reflektieren die subjektive Meinung des jeweiligen Autors bzw. der jeweils zitierten Quelle, können jederzeit Änderungen unterliegen und erfolgen ohne Gewähr. In jedem Fall haftet Emden Research nicht für Verluste, welche Sie direkt oder indirekt durch eine Anlageentscheidung erleiden, die Sie aufgrund der Inhalte getroffen haben.

 

 

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